Zulassungssteuer
Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen werden, müssen auf den Zeitwert des Fahrzeugs eine sogenannte Zulassungssteuer entrichten. Dieser Zeitwert wird nach einer finanzamtinternen Wert-Liste festgelegt. Diese Liste basiert auf dem Neuwert des Modells und berücksichtigt keine Extra-ausstattungen. Deshalb ist der zu versteuernde Wert oft niedriger als der reale Wert.
Die Zulassungssteuer (impuesto de matriculación) wird seit
Anfang 2008 nach einem neuen Modus berechnet, der Schadstoffausstoß berücksichtigt. Dieser kann zwischen 0 und 14,75 % vom Zeitwert des Fahrzeuges betragen. Den genauen Prozentsatz der Zulassungssteuer, den Sie für Ihr Fahrzeug zahlen müssen, können Sie selbst ermitteln: Wenn Sie ein Blick in den neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) werfen, finden sie im Feld V7 eine 3- stellige Zahl des CO2 Austosswert .
Es wurden 4 Steuersätze definiert:
· bis 119 g 0.00 % Zulassungssteuer
· von 120 bis 159 g 4.75 % Zulassungssteuer
· von 160 bis 199 g 9.75 % Zulassungssteuer
· über 200 g 14.75 % Zulassungssteuer
z.B.: Peugeot 206, 2.0 l, 100 KW.
Im Feld V7 ist die Zahl 191 eingetragen
Das Auto wird mit 9.75 % seines Zeitwertes versteuert.
Fahrzeuge, die bis inkl. 1998 zugelassen wurden, werden mit 12% versteuert.
Fahrzeuge, die nach 1998 zugelassen wurden, und Ihre CO2-Emisionswerte nicht belegen können, werden automatisch mit 14.75% versteuert.
Pkw´s für gewerbliche Nutzung, LKW´s und Halter die im Besitz eines spanischen Behindertenausweis sind, sind der Zulassungssteuer befreit, ebenso alle Fahrzeuge die als Umzugsgüter deklariert werden.