Wie viel Zeit habe ich zum ummelden?
Die Ummeldung muss binnen 30 Tage, nach dem Sie sich als Resident gemeldet haben, erledigt sein -so der Gesetzgeber-.
Oder, wenn Sie sich nicht als Resident gemeldet haben, spätestens nach 3 Monaten Aufenthalt in Spanien.
Wichtig: selbst wenn Sie sich nicht als Resident gemeldet haben, aber hier berufstätig sind und bei der Sozialversicherung angemeldet sind, gelten Sie für die Behörde als Resident und die 30 Tage Frist beginnt bei der Anmeldung der Sozialversicherung!
In der Praxis ist es normalerweise unmöglich, eine komplette Ummeldung binnen 30 Tage über die Bühne zu bringen - das wissen die Behörden. Es empfiehlt sich Unterlagen mitzuführen, die bei einer Kontrolle belegen, dass das Procedere eingereicht wurde.