Die Anforderungen der Inspección Técnica de Vehículos (ITV) in Spanien richten sich nach den Richtlinien der Autonomen Gemeinschaften. Üblich ist eine erste Prüfung nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre sowie jährlich bei Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind. Diese Intervall-regelung gilt im übrigen auch für alle aus Deutschland importierten Kraftfahrzeuge.

FAHRZEUGART

ERST-UNTERSUCHUNG

FOLGENDE UNTERSUCHUNGEN

Krafträder, Quads, 3-Rad-Fahrzeuge

nach 4 Jahre

alle 24 Monate

Mofas

nach 36 Monaten

alle 24 Monate

PKW für private Nutzung und Wohnmobile

nach 48 Monaten

alle 24 Monate bis zum 10. Jahr, danach alle 12 Monate

PKW und LKW für gewerbliche Nutzung bis 3.500 kg zul. G.-Gewicht

nach 2 Jahre

alle 2 Jahre bis zum 6. Jahr. Danach Jährlich bis zum 10. Jahr. Danach alle 6 Monate.


Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen, deren TÜV-Plakette abgelaufen ist, können auf Mallorca zu einer freiwilligen Prüfung (Inspección voluntaria) angemeldet werden. Mitzubringen sind hierfür der deutsche Fahrzeugschein oder -brief sowie ein gültiges Ausweisdokument. Nach der Prüfung erhält man dann ebenfalls einen ITV-Bericht, aber keinen Aufkleber.


Gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin beim ITV und auf Wunsch holen wir Ihren Wagen ab und führen die Abnahme durch.

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