Umzugsgut
Sollten Sie Ihren ersten Wohnsitz nach Spanien verlegen, besteht die Möglichkeit sich von der Zulassungssteuer befreien zu lassen, in dem Sie das Fahrzeug als Umzugsgut deklarieren. Voraussetzungen dafür sind:
- Das Fahrzeug muss mind. 6 Monate auf Ihren Namen angemeldet gewesen sein.
- Sie müssen mind. 1 Jahr in Deutschland gemeldet gewesen sein.
- Sie müssen sich in Deutschland abmelden.
Hier ist es ebenso wichtig die Fristen einzuhalten!