Sollten Sie Ihren ersten Wohnsitz nach Spanien verlegen, besteht die Möglichkeit sich von der Zulassungssteuer befreien zu lassen, in dem Sie das Fahrzeug als Umzugsgut deklarieren. Voraussetzungen dafür sind:

  1. Das Fahrzeug muss mind. 6 Monate auf Ihren Namen angemeldet gewesen sein.
  2. Sie müssen mind. 1 Jahr in Deutschland gemeldet gewesen sein.
  3. Sie müssen sich in Deutschland abmelden.


Hier ist es ebenso wichtig die Fristen einzuhalten!
 

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