Neuwagenzulassung
Zugelassene Fahrzeuge die noch keine 6 Monate alt sind und/oder weniger als 6000 Km Laufleistung vorweisen, gelten als Neufahrzeuge und sind automatisch mehrwertsteuerpflichtig. (16%, stand 01.09).
Im Falle einer Überführung des Neufahrzeuges von Deutschland nach Spanien, sollten Sie in Deutschland das Fahrzeug netto kaufen und hier die 16% IVA entrichten. Wenn das Auto privat gekauft wurde, wird der deutsche Händler die 19% MWSt. als Sicherheit einbehalten, bis das Fahrzeug definitiv in Spanien angemeldet wurde. Es stellt sich die Frage: lohnt es sich überhaupt einen Neuwagen nach Spanien zu bringen? Hier gibt es verschiedene Meinungen. Fakt ist, dass die deutschen Händler viel flexibler bei Preisverhandlungen sind als die Spanier. Die Auswahl in Deutschland ist interessanter, wenn es um Sonderausstattung geht. Viele Extras sind hier in der Anschaffung sehr teuer, in Deutschland dagegen sind diese oft in der Basisausstattung eingeschlossen.
Ein weiterer Aspekt beim Erwerb eines Neufahrzeugs sind die sogenannten CO2- Emissionswerte im kombinierten Zyklus. Diese 3-stellige Zahl, die bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (der neue Fahrzeugschein DINA 4) unter Feld V7 zu finden ist, gilt als Referenzwert für die Kalkulation der spanischen Zulassungssteuer.