Mein Auto wurde beschlagnahmt, was muss ich tun?
Die örtliche Polizei (Policia Local) sowie die Guardia Civil, sind seit geräumiger Zeit angewiesen ausländische Fahrzeuge zu prüfen und unter Umständen zu beschlagnahmen, wenn es Indizien gibt, dass der Fahrzeugnutzer als Resident gilt und die 30-Tage-Frist für die Ummeldung überschritten hat.
Wenn aufgrund einer Verkehrsstrafe das Fahrzeug stillgelegt oder beschlagnahmt wird und Sie als Nutzer des Fahrzeugs kein Resident sind, kann es trotzdem sein, dass Sie eine Einladung von der Zollbehörde (Aduana) erhalten und sich dort über Ihren Status als „non resident“ rechtfertigen müssen. Sie sollten sich auf jeden Fall im Vorfeld über die Vorgehensweise erkundigen, bevor Sie die Zollbehörde aufsuchen. Sollten die Beamten den Fahrzeugnutzer als Resident einstufen, bleibt Ihnen keine andere Wahl als das Fahrzeug umzumelden. Wer mit offenen Karten spielt wird in der Regel nicht bestraft und kommt mit den anfallenden Ummeldegebühren, Abschleppdienst und Parkgebühr davon.
Es ist äußerst wichtig zügig mit Zoll und Polizei zu verhandeln, um das Fahrzeug so schnell wie möglich zu befreien und so die hohen Parkgebühren, die täglich berechnet werden, zu vermeiden.
Melden Sie sich bei uns, wir helfen ihnen gerne bei der Verhandlung mit dem Zoll.