Kfz-Steuerbefreiung aufgrund des alters des Fahrzeugs
Fahrzeuge die über 25 Jahre alt sind, können in (fast) allen Gemeinden von der Kfz-Steuer befreit werden.
Ein spezieller Antrag an die Gemeinde muss hierfür abgegeben werden.
Gerne sind wir Ihnen behilflich diesen Antrag auszustellen und bei Ihrer Gemeinde abzugeben.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.