Gültigkeit deutscher Führerscheine in Spanien
Jeder, der in Spanien seinen Wohnsitz hat, muss bei der für ihn zuständigen spanischen Verkehrsbehörde einen Verlängerungsantrag für seinen Führerschein stellen und den Nachweis über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs erbringen, unabhängig von der Art des Führerscheins. Grundsätzlich wird die in einem Staat der Europäischen Union ausgestellte Fahrerlaubnis aufgrund der europäischen Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG vom 29. Juli 1991) in Spanien anerkannt. Dies gilt jedoch nur unter den in Spanien geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit bedarf es generell keines internationalen Führerscheins oder einer Übersetzung der Fahrerlaubnis, um in Spanien mit der heimischen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu führen. Trotz dieser Anerkennungspflicht ist jedoch zu differenzieren, ob der Führerschein-Inhaber seinen Wohnsitz in Spanien hat oder nicht.
Nach spanischem Recht unterliegt die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis, vorgeschriebener ärztlicher Kontrollen und steuerlichen Bestimmungen. Obwohl die ausländischen europäischen Führerscheine in Spanien anerkannt werden müssen, unterliegen ausländische Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien in Bezug auf die Gültigkeitsdauer des Führerscheins den vorgenannten Vorschriften Spaniens. Genau wie die Inhaber spanischer Führerscheine, müssen die in Spanien ansässigen EU-Bürger ihre ausländische europäische Fahrerlaubnis in den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen in Spanien unter den hier geltenden Bedingungen verlängern lassen.