Sollte der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter nicht mit dem übereinstimmen, der in den spanischen Papieren vermerkt werden soll, ist  eine Übertragungssteuer in Höhe von 4 Prozent fällig. Diese Steuer entfällt, wenn das Auto mit einer offiziellen Rechnung  eines Autohändlers oder Unternehmens erworben wurde. In der Rechnung muss die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt.Id.Nr) des Verkäufers eingetragen sein!

 Wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist, entfällt die Steuer.

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