Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland
Seit 01.01.2008 werden Fahrzeuge, die in Spanien aus der EU eingeführt und zugelassen werden, aufgelistet und an die Verkehrsämter bzw. Kraftbundesämter der Ursprungsländer weitergeleitet. Das deutsche Konsulat in Palma de Mallorca meldet keine Fahrzeuge mehr ab und weist diesbezüglich in ihrer Website daraufhin:
„Bei Ummeldung auf spanische Kennzeichen, zieht die hiesige Zulassungsstelle (Tráfico) Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II gem. Artikel 5 Absatz 2 EU Richtlinie 1999/37/EG ein und leitet die Dokumente an das Kraftfahrtbundesamt weiter. Ob zur Abmeldung Ihres Fahrzeugs in Deutschland noch weitere Maßnahmen erforderlich sind, wie z.B. Übersendung der Kennzeichen, klären Sie bitte mit Ihrer jeweiligen Zulassungsstelle in Deutschland unter Hinweis auf o.g. Richtlinie. Das Konsulat kann ab 01.01.2008 keine Abmeldungen von Fahrzeugen mehr vornehmen“ (Quelle: www.palma.diplo.de)